Mit Holz aus­schreiben

Ausschreiben mit Schweizer Holz

Soll in einem Projekt Schweizer Holz zum Zug kommen, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Während alle Bauherrschaften bereits zu Beginn den Holzbau als die gewünschte Bauweise festlegen können, ist die Festlegung der Herkunft des Holzes für öffentliche Beschaffungen im Staatsvertragsbereich nach GATT/WTO nicht möglich. In allen Fällen sollte die Präferenz für eine nachhaltige Bauweise in Schweizer Holz bereits während der Vorstudie in die Projektdefinition aufgenommen werden. Von dort geht sie in das Projektpflichtenheft über und wird von den Planenden laufend verfeinert. In der Ausschreibung werden die Anforderungen der Auftraggeberin schliesslich konkret in das Projekt übersetzt und beschrieben. Für Holz kann dies die Forderung nach nachhaltig produziertem Holz sein, wie zum Beispiel Holz mit dem ‹Label Schweizer Holz›, PEFC oder FSC. Es ist auch möglich, das eigene Rund- und Bauholz für das Bauprojekt bereitzustellen. Für öffentliche Bauherrschaften bietet das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) genügend Instrumente für eine nachhaltigere Beschaffung mit mehr Qualitätswettbewerb. Denn öffentliche Bauherrschaften sind als Besteller von Bauten natürlich nicht ganz frei, wenn sie hiesiges Holz einsetzen wollen. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, um die Weichen in diese Richtung zu stellen. Das Wichtigste hält das Lignum-Compact-Merkblatt ‹Ausschreiben mit Schweizer Holz› fest.

Landwirtschaftliches Zentrum St. Gallen, Salez, 2019; Bauherrschaft Kanton St. Gallen; Architektur Andy Senn, St. Gallen, Foto Corinne Cuendet, Clarens

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